Überholverbot eBikes und Pedelec

Beim Pedelec muss man Treten

 

Überholverbot für einspurige fahrzeuge ab 2020

Neuerungen 2020 Um Fahrer von Fahrrädern, eBikes und Pedelecs (Elektrofahrrädern) besser zu schützen hat der Gesetzgeber für das Jahr 2020 einige rechtliche Neuerungen eingeführt. So gilt zum Schutz von Radfahrern innerorts beim Überholen ein mindestabstand von 1,5 Metern, außerorts müssen 2 Meter eingehalten werden! In der Vergangenheit war die Regelung eher schwammig: es musste ein "ausreichender" Abstand beim Überholen von eBikes und Elektrofahrrädern eingehalten werden. Beim Abbiegen, ein besonderes Risiko für Fahrradfahrer, dürfen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht nur hoch im Schritttempo abbiegen. Schritttempo bedeutet maximal 11 km/h. Hier ist ein Bußgeld von EUR 70,-- vorgesehen. Auf engen oder gefährlichen Stellen verbietet zukünftig ein neues Schild, dass Pkw und Lkw einspurige Fahrzeuge überholen. Auch Radwege werden endlich vom Gesetzgeber besser geschützt: Es gilt künftig ein Parkverbot von bis zu 8 Metern vor Kreuzungen und Einmündungen wenn es einen Fahrradweg gibt. Auf Fahrradstraßen hatten auch schon in der jüngeren Vergangenheit die Radler von eBikes und manuellen Drahteseln den Vorrang. Nun gilt fortan Tempo 30 für alle Kfz, der Radverkehr darf nicht gefährdet oder behindert werden. Ein grüner Pfeil mit Zusatzschild an Ampeln erlaubt das Rechtsabbiegen von Radfahrern bei roter Ampelschaltung. Zuvor muss der Radler anhalten und darf beim Abbiegevorgang niemanden gefährden. Das nebeneinander Radfahren soll erlaubt werden, mit der Einschränkung, niemanden zu behindern. Die Bußgelder für Behinderungen von Radfahrern sollen erhöht werden:

Rechtlich Neues für eBikes und Fahrräder

- Wenn durch unzulässiges Halten in zweiter Reihe ein Radfahrer gefährdet wird: 1 Punkt und 80 Euro (vorher: 20 Euro)
- Wenn ein Radfahrer durch das Parken auf dem Radweg behindert wird: 1 Punkt und 70 Euro (vorher: 30 Euro)
- Wenn das Halten eines Fahrzeugs auf dem Schutzstreifen für den Radfahrer zu einem Unfall führt: 1 Punkt und 100 Euro (vorher: 35 Euro)

Weitere Neue Verkehrszeichen

- Rechts-Abbiegen für Fahrradfahrer auch bei roter Ampel. Fahrradfahrer müssen vorm Abbiegen Stoppen.

- Fahrradzone, Höchstgeschwindigkeit für Kfz 30 km/h. Der Radverkehr darf nicht gefährdet oder behindert werden. Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Roller sind ebenfalls zugelassen.

- Hier dürfen nur Lastenfahrräder oder eBikes mit Fahrradanhänger parken.

- Radschnellwege